Der Kulturlotse · 18. November 2020
Heute wird der Deutsche Bundestag mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen. Der neu eingefügte § 28 a wird Regelungen enthalten, die weitreichende Einschränkungen für die Tourismusbranche zur Folge haben können.